Die Mitwirkung der Eltern durch den Elternausschuss ist gesetzlich im Kindertagesstättengesetz geregelt. Das pädagogische Fachpersonal kooperiert, unterstützt den Elternausschuss und beteiligt ihn an wesentlichen Entscheidungen. "Die Eltern und sonstige Erziehungsberechtigten der die Kindertagesstätte besuchenden Kinder wirken durch die Elternversammlung und den Elternausschuss an der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Kindertagestätte mit." Die Elternversammlung setzt sich aus allen Erziehungsberechtigten der Kinder, die die Tageseinrichtung besuchen, zusammen. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Erziehungsberechtigten. Der Elternausschuss wird durch die Elternversammlung für jeweils ein Jahr gewählt.
Die Aufgaben des Elternausschusses sind:
Er hat beratende Funktion und ist bei allen wesentlichen Entscheidungen zu hören.
Die Mitglieder vertreten die Interessen aller Eltern. Bei Fragen, Anregungen oder Problemen stehen diese Personen gerne zur Verfügung und freuen sich angesprochen
zu werden. Derzeit sind folgende Eltern im Elternausschuss:
Maik Böckling (Vorsitzender)
Andreas Büchel-Luhr (Stellvertretender Vorsitzender)
Sarah Mackowiak (Protokollführerin)
Daniela Schuhmacher
Simone Teicher
Nadine Quirmbach
Britta Marci-Brammer
Kristina Prüm
Deborah Juchem
Sandra Mies
Frederike Weiler
Marion Sicilia
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Elternausschuß-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz definiert. Details zu Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben finden sie auf den Seiten von Landesrecht Rheinland-Pfalz Online.